Unter einer Sommerresidenz (oder auch einem Sommerschloss oder heute oft Sommersitz) versteht man ein Schloss oder eine Burg, welche nur vorübergehend – vor allem im Sommer – bewohnt wurde und das sich häufig in relativer Nähe zum eigentlichen Stammsitz des Erbauers befand. Im übertragenen Sinn wird damit auch der Standort eines Sommerschlosses oder ein sonstiger, vorübergehend genutzter „Sommeraufenthaltsort“ von Herrschern bezeichnet, wie zum Beispiel eine Ortschaft, oft ein Kurort, eine Region oder eine Insel. Noch heute existieren solche Sommerresidenzen in monarchisch regierten Ländern, aber auch in Republiken als Sommersitz des jeweiligen Staatsoberhauptes – wie u. a. in Österreich, Kroatien oder Tschechien.