Eine Kurantmünze (ältere Schreibung: Courantmün(t)ze, zu frz. courant „laufend“) ist eine vollwertige, umlaufende, gangbare, kursierende Münze, deren Nominalwert durch das Metall, aus dem sie besteht, (nahezu) vollständig gedeckt ist. Gegenbegriff ist die Scheidemünze, deren Nominalwert nicht durch ihren Metallwert gedeckt ist. Der Nominalwert der Kurantmünzen war bis zur Aussetzung der Gold- beziehungsweise Silberstandards im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts offiziell über einen Münzfuß definiert, d. h. unmittelbar durch die enthaltene Menge an Edelmetall pro Münze. Kurantmünzen bestehen meist aus Silber oder Gold, ausnahmsweise auch Platinmetallen oder Kupfer. Kleinere Abweichungen der vorgeschriebenen Edelmetallmenge – etwa durch Abnutzung oder einen prozentual geringen Schlagschatz zu Gunsten des Münzherrn – waren oft akzeptiert.
Alle Kurantmünzen sind Warengeld – im Gegensatz zu Scheidemünzen, dem Papier- und dem Buchgeld, die alle Fiatgeld sind. Der übliche Bargeldbegriff bezog sich vor 1915 in Deutschland immer nur auf Kurantmünzen. Kurantmünzen wie Scheidemünzen sind Kursmünzen.