Der Königsbann (lateinisch bannus, seltener bannum, von ahd. ban) ist die Regierungsgewalt eines Königs im Mittelalter.
Der Begriff Bann bezeichnet
das Gebot und das Verbot selbst
die für die Übertretung des Bannes festgelegten Strafen
den Bezirk, in dem der Bann galtDer Königsbann wird in der Rechtsgeschichte nach seinen Funktionen unterteilt in
Heerbann (das Recht, das Heer aufzubieten),
Blutbann (Blutgerichtsbarkeit; hierunter fallen Hinrichtungen),
Friedensbann (der besondere königliche Schutz für Personen und Sachen),
Verordnungsbann (die Befugnis, Rechtsnormen zu erlassen) und
Verwaltungsbann (die ausführende Gewalt).Per Bannleihe übertrug (verlieh) der König den Bann, vor allem den Blutbann, an Grafen oder Vögte zur Ausübung.