Mit Grundwassernichtleiter, oder Aquifuge, werden in der Hydrogeologie die Schichten bezeichnet, die eine Grundwasser leitende Schicht (Aquifer) begrenzen und selbst nicht, oder kaum, wasserdurchlässig sind. Die häufig verwendete Definition der DIN 4049-3 (von 1994) definiert ihn als „Gesteinskörper, der wasserundurchlässig ist oder unter der jeweiligen Betrachtungsweise als wasserundurchlässig angesehen werden darf“. Zu beachten ist, dass diese Definition von der Anwendung bzw. Fragestellung her definiert ist. Ein Gestein, das zum Zweck der Trinkwassergewinnung als Grundwassernichtleiter gilt, kann für andere Zwecke, zum Beispiel bei der Abdichtung von Deponien oder Altlasten, als Grundwassergeringleiter (auch Grundwasserhemmer, oder Aquitarde) gelten. Es ist demgemäß unmöglich, einen festen Schwellenwert für die Durchlässigkeit von Locker- oder Festgesteinen anzugeben, der als Schwelle zwischen Grundwassernichtleitern oder Grundwassergeringleitern anzusehen wäre. In der Literatur häufiger angegebene Schwellenwerte liegen in der Größenordnung von 10−8 bis 10−9 Meter pro Sekunde. Es wird aufgrund dieser Unschärfe in jüngerer Zeit oft empfohlen, den Begriff ganz fallenzulassen.Typische Grundwassernichtleiter als Festgesteine (Kluftgrundwasserleiter) sind Metamorphite und Tonstein, beide mit Durchlässigkeiten in der Größenordnung von 10−9 Meter pro Sekunde und darunter. Manchmal wird noch zwischen de facto undurchlässigen Gesteinen oder Aquifugen und Gesteinen sehr geringer Durchlässigkeit oder Aquicluden (viele Tonsteine) unterschieden.Unter Grundwasserhemmschichten und Grundwassernichtleitern liegende Grundwasserleiter können dazu führen, dass artesisch gespanntes Grundwasser vorliegt, dass bei Freilegung, z. B. in einem Bohrloch, als artesischer Brunnen zutage tritt.