Ein Führererlass oder eine Führerverordnung, auch Führerbefehl genannt, war eine Anordnung von Adolf Hitler, die für alle Behörden und alle deutschen Staatsangehörigen auf dem Gebiet des Deutschen Reiches Gesetzeskraft hatte. Die Bestätigung eines Führererlasses durch andere Verfassungsorgane war weder notwendig noch vorgesehen. Ein Führererlass konnte geltendes Recht verändern oder neues Recht setzen.
Hitlers Möglichkeit, per Erlass Verfügungen mit Gesetzeskraft zu treffen, ging auf das Recht des Reichspräsidenten der Weimarer Republik zurück, durch Erlass die Organisation der Reichsregierung und die der obersten Reichsbehörden zu verändern. Infolge der Vereinigung beider Staatsämter 1934 gingen dessen gesamte Befugnisse auf Hitler als neues Staatsoberhaupt über. Nach dem Beginn des Zweiten Weltkrieges gingen seine Führererlasse über staatsorganisationsrechtliche Bestimmungen hinaus.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten Anfang 1933 gab das Ermächtigungsgesetz der Reichsregierung die Vollmacht, Gesetze zu erlassen, die auch ohne Zustimmung des Reichstags gültig waren. Damit war das Deutsche Reich ab 1933 eine Diktatur unter Hitler (die Regierung trat nicht als Kollegialorgan in Erscheinung). Nach dem Tod des Reichspräsidenten Hindenburgs erhielt Hitler 1934 außerdem das Recht, nach Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung sogenannte Notverordnungen zu erlassen.
Im Reichstagsbeschluss vom 26. April 1942 wurde Hitlers Autorität und innenpolitische Macht durch eine weitgehende Erweiterung seiner Befugnis zur Befehlserteilung gestärkt (mit dem Argument, ihm ein flexibles Vorgehen ermöglichen zu wollen):